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   OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 428/07   

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OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 428/07 (https://dejure.org/2010,14525)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29.04.2010 - 2 A 428/07 (https://dejure.org/2010,14525)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29. April 2010 - 2 A 428/07 (https://dejure.org/2010,14525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz; Ausbildungsförderungsrechtliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses bei wirksamem Zustandekommen der Treuhandabrede und dessen Nachweis durch den Auszubildenden; Anforderungen an den Nachweis ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz; Ausbildungsförderungsrechtliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses bei wirksamem Zustandekommen der Treuhandabrede und dessen Nachweis durch den Auszubildenden; Anforderungen an den Nachweis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 245/05

    unbillige Härte; Treuhandverhältnis; überzahlte Ausbildungsförderung;

    Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 428/07
    Vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt ließen, könnten somit angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung, wonach individuelle Ausbildungsförderung nur dann beansprucht werden könne, "wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen" (§ 1 Halbsatz 2 BAföG ), die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (vgl. Urteile des Senats vom 14.03.2007 -2 A 331/06 und vom 21.02.2007 - 2 A 245/05 - [...] - mit Hinweis auf BVerwG, Beschl. vom 16.02.2000 - Az. 5 B 182/99 -juris).

    Zumindest hätte ersieh bei dem Amt für Ausbildungsförderung erkundigen müssen, welche Vermögenswerte anzugeben sind (vgl. Urteil des Senats vom 21.02.2007 -2 A 245/05).

    Deshalb können grundsätzlich Umstände, die nach dem in den §§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 2 u. 4 und 29 Abs. 3 BAföG zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers eine Vermögensanrechnung nicht ausschließen und schon bei der Prüfung dieser Vorschriften berücksichtigt worden sind, nicht die Rechtswidrigkeit der Ermessensentscheidung begründen (vgl. Urteile des Senats vom 14.03.2007- 2 A 331/06 und vom 21.02.2007 -2 A 245/05).

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 428/07
    Das gilt in dem vorliegenden ausbildungsrechtlichen Zusammenhang gerade im Hinblick auf die Gefahr des Missbrauchs bei solchen Abreden unter Angehörigen (siehe auch das Urteil vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 -).

    Erforderlich ist, dass der Herausgabe- bzw. Bereicherungsanspruch durch objektive und nachvollziehbare Tatsachen belegt wird (vgl. VG Bad.-Württ., Urt. vom 29.04.2009 -12 S 2493/06 -juris) und der exakte Umfang der geltend gemachten Verbindlichkeiten zweifelsfrei festgestellt werden kann (vgl. zur Höhe von Darlehensverbindlichkeiten: BVerwG, Urt. vom 04.09.2008 - 5 C 30/07 - BVerwGE 132, 10 -21, [...] Rz. 30 Rz. 31).

  • BGH, 18.10.1994 - XI ZR 237/93

    Zulässigkeit einer Kontensperre

    Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 428/07
    Nach den maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen ist Inhaber eines Depots oder Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages, wer nach dem erkennbaren Willen der die Kontoeröffnung beantragenden Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (BG, Urteile vom 18.10.1994 - XI ZR 237/93 - BGZ 127, 229 und vom 18.01.2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980).

    Aus wessen Mitteln die eingezahlten Gelder stammten oder ob Geldbeträge möglicherweise den Schwestern des Klägers zuzuordnen waren, ist unerheblich (BG, Urt. vom 18.10.1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum;

    Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 428/07
    Ein Treuhandverhältnis ist ausbildungsförderungsrechtlich nur anzuerkennen, wenn die Treuhandabrede zivilrechtlich wirksam zustande gekommen und dies von dem insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden nachgewiesen worden ist (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 04.09.2008 - 5 C 12/08 - BVerwGE 132, 21 -31 und vom 14.05.2009 - 5 C 20/08 - Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 5).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seinen Urteilen vom 04.09.2008 ( 5 C 12/08 - BVerwGE 132, 21 -31) und vom 14.05.2009 (5 C 20/08 - Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 5) ausgeführt:.

  • BVerwG, 14.05.2009 - 5 C 20.08

    Berücksichtigung eines Guthabens auf einem Tagesgeldkonto und der

    Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 428/07
    Ein Treuhandverhältnis ist ausbildungsförderungsrechtlich nur anzuerkennen, wenn die Treuhandabrede zivilrechtlich wirksam zustande gekommen und dies von dem insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden nachgewiesen worden ist (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 04.09.2008 - 5 C 12/08 - BVerwGE 132, 21 -31 und vom 14.05.2009 - 5 C 20/08 - Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 5).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seinen Urteilen vom 04.09.2008 ( 5 C 12/08 - BVerwGE 132, 21 -31) und vom 14.05.2009 (5 C 20/08 - Buchholz 436.36 § 27 BAföG Nr. 5) ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 12 S 2493/06

    Ausbildungsförderung; Zweckschenkung; Bereicherungsanspruch; vermögensmindernde

    Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 428/07
    Erforderlich ist, dass der Herausgabe- bzw. Bereicherungsanspruch durch objektive und nachvollziehbare Tatsachen belegt wird (vgl. VG Bad.-Württ., Urt. vom 29.04.2009 -12 S 2493/06 -juris) und der exakte Umfang der geltend gemachten Verbindlichkeiten zweifelsfrei festgestellt werden kann (vgl. zur Höhe von Darlehensverbindlichkeiten: BVerwG, Urt. vom 04.09.2008 - 5 C 30/07 - BVerwGE 132, 10 -21, [...] Rz. 30 Rz. 31).
  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02

    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

    Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 428/07
    Nach den maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen ist Inhaber eines Depots oder Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages, wer nach dem erkennbaren Willen der die Kontoeröffnung beantragenden Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (BG, Urteile vom 18.10.1994 - XI ZR 237/93 - BGZ 127, 229 und vom 18.01.2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 428/07
    "Ein Treuhandvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BFH, Urteil vom 20. Januar 1999 - I R 69/97 - BFHE 188, 254 ; BSG, Urteile vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - ZIP 2006, 678 und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R -juris Rn. 16).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 428/07
    Da die relevanten Umstände oft in familiären Beziehungen wurzeln oder sich als innere Tatsachen darstellen, die häufig nicht zweifelsfrei feststellbar sind, ist es zudem gerechtfertigt, für die Frage, ob ein entsprechender Vertragsschluss vorliegt, äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien) heranzuziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 802/90 - BB 1995, 2624 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 172/03

    Anforderungen an die Form eines Treuhandvertrages über einen Geschäftsanteil

    Auszug aus OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 428/07
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass im Falle der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts, insbesondere bei Treuhandvereinbarungen, wegen eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten auf die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zurückgegriffen werden kann, um bei Nichtigkeit eines solchen Verhältnisses eine angemessene Risikoverteilung zwischen den Parteien des nichtigen Vertrags vorzunehmen (BG, Urt. vom 04.11.2004 - IM ZR 172/03 - DB 2004, 2631 -2634).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02

    Rechte des Wohnungseigentümers in der Insolvenz des Verwalters

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

  • BFH, 20.01.1999 - I R 69/97

    Keine Anerkennung von Treuhandverhältnissen zur Erzielung der Steuerbefreiung für

  • BFH, 04.12.2007 - VIII R 14/05

    Zur Formbedürftigkeit von Treuhandvereinbarungen - keine steuerrechtliche

  • BFH, 25.01.2001 - II R 39/98

    Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs

  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - L 3 AL 125/06

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Sparguthaben -

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